Frage von Selvedin C. • 10.04.2024
Antwort von Katrin Göring-Eckardt Bündnis 90/Die Grünen • 10.04.2024
Wir verweisen Sie auf den Faktencheck von correctiv
Wir verweisen Sie auf den Faktencheck von correctiv
Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.
Ich gehe davon aus, dass über die Angemessenheit der Arbeitszeit von Bundesbeschäftigten im Rahmen der nächsten Tarifverhandlung bzw. einer möglichen Besoldungsanpassung im Jahr 2025 zu diskutieren sein wird.