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Portrait von Frank Bsirske
Antwort von Frank Bsirske
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 29.09.2022

Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.

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