Frage von Sven H. • 26.12.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 13.06.2023
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Unser Gesundheitssystem und insbesondere die Situation der Pflegenden bedürfen wirksamer Reformen, die Verbesserungen in Personalbesetzung, Lohnniveau und Zukunftsperspektiven im Beruf schaffen
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.