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Hubertus Heil
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Frage von Sven H. •

Wann wird die nachträgliche Besteuerung von Krankengeld reformiert?

Sehr geehrter Herr Heil,

ich bin Vater von 3 Kindern und Hauptverdiener in unserer Familie, meine Frau lernt den Beruf zum staatlich anerkannten Erzieher. Ich hatte letztes Jahr ein Unfall, Beinbruch, und 8 Monate arbeitsunfähig. Dafür bekam ich 67% Krankengeld. Nun hatte ich meine Steuererklärung gemacht und musste feststellen, dass mein Krankengeld dem Gehalt zugerechnet wird und ich nun zusätzlich mehr Steuern, auch auf das Krankengeld zahlen muss. Fazit, ich habe so schon 8 Monate weniger Gehalt bekommen und nun erwartet mich noch eine große Steuernachzahlung. Wie sehen Sie das? Wird das reformiert oder bleibt man als Arbeitnehmer weiterhin bestraft, wenn man krank wird?

Vielen lieben Dank im Voraus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.

Die soziale Stabilität ist und bleibt ein wichtiges Fundament des Krankensystems. Zum einen muss der Bundeszuschuss für sogenannte versicherungsfremde Leistungen – darunter zählt das Krankengeld – künftig an die individuelle finanzielle Lage angepasst, also dynamisiert werden.

Die finanzielle Absicherung bei Krankheits- und Schicksalsfällen vor allem für Familien ist ein wichtiges und andauerndes Ziel der Bundesregierung. Auf Bundes- und Europa-Ebene setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine, an die individuellen Lebensumstände angepasste Zahlung von Krankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer auch schon ab den ersten Tag ein.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

 

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