(...) Natürlich fehlt dem Vertrag von Lissabon, der nicht mehr Verfassung heissen durfte, aber im Prinzip eine Europäische Verfassung immer noch darstellt, die direkte demokratische Legitimation einer europäischen Volksabstimmung. Diese Legitimation fehlt dem Grundgesetz im übrigen auch, und zwar von Anfang an. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) niedriger Wahlbeteiligungen sind schlecht -- aber nicht den Gewählten vorzuwerfen. Es ist das gute Recht aller Bürger, nicht zur Wahl zu gehen. Dann muss man allerdings mit der Konsequenz leben, dass andere über etwas entscheiden, an dem man selbst nicht mit entscheiden möchte. (...)
(...) Das bedeutet, dass die (gewählten, also demokratisch legitimierten) Bundestagsabgeordneten die Bürgerinnen und Bürger vertreten. Volksentscheide sind auf der Ebene des Bundes im Grundgesetz nicht vorgesehen. Artikel 29 Absatz 2 Grundgesetz sieht Volksentscheide ausnahmsweise für den Fall der Neugliederung der Bundesländer vor. (...)
(...) Die Erfahrungen mit dem Verfassungsvertrag zeigen im Übrigen, dass die an der Volksbefragung teilnehmenden EU-Bürger häufig nicht die gestellten Fragen beantworten, sondern politische Rechnungen begleichen, die mit dem Gegenstand des Referendums im Grunde nichts zu tun haben. Es ist natürlich theoretisch möglich, dass eines Tages auch in der Bundesrepublik Deutschland ein Volksentscheid für wichtige politische Fragen eingeführt wird. (...)