Frage von Herbert P. • 26.08.2009

Antwort von Heinz Lanfermann FDP • 06.10.2010
Sehr geehrter Herr Pitscher,
Sehr geehrter Herr Pitscher,
(...) ab 1990, hätte die Möglichkeit des Abschlusses eines solchen Vertrages bestanden, gekoppelt mit einem Verfassungsreferendum, entsprechend Artikel 146 Grundgesetz. Auch nicht gewollt…es ist überhaupt nicht vorgesehen, dass das Volk irgendetwas zu entscheiden hat. Es herrscht das Prinzip Zuckerbrot und Peitsche, auch wenn es manch einer (noch) nicht so sieht, ähnlich wie im alten Rom…Brot und Spiele. (...)