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(...) Generell besteht aber die Einschätzung, dass hier keiner bis kaum Handlungsbedarf besteht. Hinzu kommt: Die Gebiete, die von derartigen Militärflügen überflogen werden dürfen, sind bereits relativ eingegrenzt bzw. reguliert. (...)
(...) So ist in Deutschland der Konsum von illegalen psychoaktiven Substanzen kein Straftatbestand, und das deutsche Strafgesetzbuch ermöglicht es den Staatsanwaltschaften, auch bei Besitz dieser Substanzen das Verfahren einzustellen, wenn es sich um geringe Mengen handelt und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Mit dieser Regelung wurde der Kriminalisierung vieler Konsumenten erfolgreich entgegengewirkt und eine Vielzahl von Strafverfahren vermieden. Des Weiteren bestehen Möglichkeiten, abhängige Menschen zu therapieren und die gesundheitlichen und sozialen Folgen einer Abhängigkeitserkrankung zu verringern, wie zum Beispiel die diamorphingestütze Behandlung für Schwerstabhängige. (...)
(...) Es liegt, ich wiederhole es gerne noch einmal, eine klare völkerrechtliche Grundlage für den Einmarsch der ISAF-Truppen vor. Die Behauptung, es gäbe einen völkerrechtswidrigen Angriffs- und Besatzungskrieg der UNO ist und bleibt schlicht falsch. (...)
(...) Ein Rückzug der Bundeswehr zum jetzigen Zeitpunkt würde lediglich dazu führen, alle Fortschritte, die bisher gemacht worden sind, in Frage zu stellen. Auch die Sicherheit in Deutschland ist direkt vom Erfolg der Afghanistan-Mission abhängig. Im Falle eines Endes des Engagements der internationalen Streitkräfte, würde das Land innerhalb kürzester Zeit wieder zu einer Ausbildungsstätte für Terroristen werden, von denen auch für die deutsche Bevölkerung eine direkte Bedrohung ausgehen würde. (...)