Frage von Uwe S. • 09.12.2023
Antwort von Frank Lortz CDU • 18.12.2023
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.
Nach Verhandlungen konnte durchgesetzt werden, dass Kunden mit einem HT/NT-Tarif von Entlastungen profitieren können.
Das Wiederanfahren der Atomkraftwerke wäre mit Abstand die teuerste Lösung für die Stromerzeugung. Zu den genauen Ausführungen verweise ich auch auf meine Antwort an Frau R. vom 15.09.2023, in der ich ausführlich die Kosten der Atomkraft dargelegt habe.
Für mich ist als Volkswirtin eines klar: Die Analyse zu den ökonomischen Aspekten der Atomkraft zeigt, dass diese Energieform nie wettbewerbsfähig war.