Frage von Barbara K. • 11.07.2022
Antwort ausstehend von Frank Schmitt SPD
Zwar wurde in einem ursprünglichen Referent*innen-Entwurf für das EEG 2023 die Möglichkeit diskutiert, diese auch rückwirkend gelten zu lassen, diese wurde im Abstimmungsprozess aber nicht weiter berücksichtigt.
Aus ökologischer Sicht halte ich es vor diesem Hintergrund kaum für vertretbar, die zu erwartende Lücke mit Kohlekraft oder amerikanischem Frackinggas (wofür uns nebenbeigesagt momentan noch die Infrastruktur - von der Anlieferung bis zur Verarbeitung - fehlt) schließen zu wollen.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.