Frage von Andreas H. • 30.08.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Als LINKE sind wir der festen Überzeugung, dass die Gasumlage als zusätzlicher Preistreiber zurückgenommen werden muss.
Aber wer in diesem Zeitraum NICHT beschäftigt ist – sehr wohl aber über weite Teile des Jahres – kann die Energiepauschale mit der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt ab 2023 ein Preisdeckel für Gas, Wärme und Strom.
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.