![Ulrike Liedtke Ulrike Liedtke](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/portraet_3.jpg?itok=zGuKF1-7)
das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird aktuell noch ausgearbeitet.
das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird aktuell noch ausgearbeitet.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Erleichterungen im Steuerrecht für Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen durchgesetzt.
Nach unseren Informationen arbeitet die links-gelbe Koalition mit den Bundesländern an einer Lösung. Dabei zeichnet sich in einem Eckpunktepapier ab, dass insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollen. Die Grenzen sind so formuliert, dass die Mindestbezuschussung 100 Euro und die Höchstbezuschussung 2.000 Euro betragen soll.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine bereits korrigierte Antwort vom 25.1.2023:
Die Besteuerung folgt aus dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.