![Robert Habeck Portrait von Robert Habeck](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/habeck-robert.jpg?itok=Cmm0EC3r)
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
Wir geben den Eigentümer*innen die freie Wahl, wie sie die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbarer Energie erfüllen.
Zu den Heizkostenhilfe für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Pellets heizen, finden Sie Informationen auf der Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
In den jetzt bekannt gewordenen Plänen für die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.