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Copyright: Tobias Koch
Antwort von Ralph Brinkhaus
CDU
• 06.09.2021

Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.

Portrait von Sahra Wagenknecht
Antwort von Sahra Wagenknecht
BSW
• 16.09.2021

Sie haben völlig Recht, dass es schon für viele Erwerbstätige ab 50 schwierig ist, im Falle von Erwerbslosigkeit eine neue Arbeit zu finden. Aus meiner Sicht gehört es zu den größten sozialen Ungerechtigkeiten, dass Beschäftigte, selbst wenn sie über Jahrzehnte erwerbstätig waren und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bereits nach kurzer Zeit in Hartz IV und damit in Armut abrutschen können.

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