Frage von Emil R. • 30.10.2021
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen
die Sparzulage für Vermögensbeteiligungen wurde mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz) im Jahr 2009 von 18 auf 20 Prozent erhöht.
Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.