Frage von T. H. • 17.10.2022
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Antwort von Andrea Busche SPD • 17.10.2022
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 auch einen Anspruch auf Bürgergeld.
Danke für Ihre Frage. Nach aktuellem Stand des Gesetzes ist die Einrichtungsbezogene Impfpflicht befristet bis zum 31.12.2022 und damit am 1.1. nicht mehr in Kraft
Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Ich bin Politik- und Rechtswissenschaftlerin (Abschluss Magister).