Frage von Margit G. • 12.12.2015

Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen CDU
Sehr geehrter Herr Rau,
Sehr geehrter Herr Lünsmann,
(...) Die SPD wollte und will, dass die Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25 Lebensjahres angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden, der § 622 Abs. 2Satz 2 also gestrichen wird. (...)
(...) Lebensjahr bei der Berechnung von Kündigungsfristen, wie sie § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsieht, insbesondere das Diskriminierungsverbot wegen des Alters entgegen steht. Diese Vorschrift im BGB ist aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anwendbar. (...)