
(...) die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie chance.org oder Campact begrüße ich. (...)
(...) die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie chance.org oder Campact begrüße ich. (...)
(...) Organisationen sind dann gemeinnützig, wenn ihre Tätigkeiten dem Gemeinwohl dienen. Das sind Tätigkeiten, die nicht der politischen Einflussnahme dienen, sondern beispielsweise der Förderung der Wissenschaft, Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie Umweltschutz. Und nur dann dürfen sie steuerrechtliche Begünstigungen genießen. (...)
(...) Auf ihrem letzten Bundesparteitag hat sich die SPD dafür ausgesprochen, dass die Gemeinnützigkeit nur dann verweigert oder aberkannt werden soll, wenn der Organisation verfassungswidrige Bestrebungen nachgewiesen werden. (…)
(...) die An- bzw. Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit obliegt der Finanzverwaltung. In der Fraktion und der Partei vertrauen wir auf die Entscheidungen. (...)
(...) Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit halte ich für plausibel. § 52 (2) der Abgabenordnung besagt, dass „Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen“ nicht als gemeinnützig verstanden werden. (...)
(...) ich stimme Ihrer Kritik zu, dass Tierversuchslabore und andere Einrichtungen, die mit Tieren arbeiten, im Verhältnis oft deutlich zu selten kontrolliert werden. (...) Das hohe Kontrollvorkommen hat nach meinem Kenntnisstand mit der hohen Beschwerdelage seit längerer Zeit um den HTV zu tun. (...)