Frage von Gerrie v. • 26.08.2021
![Simon Becker Simon Becker vor dem Saarburger Kreiskrankenhaus](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Mona%20Mou%20Photography_7.jpg?itok=G3COrjaP)
Antwort von Simon Becker DKP • 27.08.2021
Maßnahmen dürfen nicht nur für Privatbereiche gelten, während Unternehmen und Fabriken auf bleiben. Impfen als Akt der Solidarität erkennen, nicht als Pflicht.
Maßnahmen dürfen nicht nur für Privatbereiche gelten, während Unternehmen und Fabriken auf bleiben. Impfen als Akt der Solidarität erkennen, nicht als Pflicht.
Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass ich persönlich mit Moderna geimpft bin und auch jedem eine Impfung empfehlen würde.
Ja, ich setze mich für die Einrichtung einer prägnanten, durchgehend erreichbaren und offensiv beworbenen Rufnummer, an die sich Kinder anonym wenden können, die sich in einer Notlage befinden, ein.
Grundrechtseinschränkungen sind zu Recht immer nur zur Sicherung überragender Interessen des Allgemeinwohleszulässig.