Frage von Vinzenz S. • 29.08.2021
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Antwort von Florian Post SPD • 14.09.2021
nur weil eventuell Rechte einen Begriff auch verwenden, lasse ich mir von Rechten nicht vorschreiben, dass ich ihn nicht verwenden darf
nur weil eventuell Rechte einen Begriff auch verwenden, lasse ich mir von Rechten nicht vorschreiben, dass ich ihn nicht verwenden darf
Meinen Sie das Bevölkerungsschutzgesetz bzw. das Infektionsschutzgesetz?
Wird gegen geltendes Recht verstoßen, ist es Aufgabe der Polizei einzugreifen. Dies gilt vor allem, wenn es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt. Verbote oder Auflösungen von Versammlungen sollten jedoch immer das letzte Mittel sein.
Ich werde mich gegen eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Ungeimpften einsetzen.