![Anna Kassautzki Portrait von Anna Kassautzki](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/img2413.jpg?itok=G4pyu2C_)
Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen.
Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen.
Da mich tagtäglich zahlreiche Anfragen erreichen und es mir wichtig ist, gerade die Anliegen von Bürgern aus meinem Wahlkreis angemessen zu beantworten, ist manchmal ein wenig Geduld gefragt.
Die von der neuen Bundesregierung geplanten Veränderungen stehen dazu in einem drastischen Kontrast. Wir halten die vorgesehenen Regelungen für nicht zielführend.
Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.
Da Sie mir diese Anfrage auch per E-Mail haben zukommen lassen, habe ich Ihnen dort direkt sehr gerne geantwortet.