Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Marco B. • 17.04.2024
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 15.05.2024 Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen
Frage von Marco B. • 17.04.2024
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 15.05.2024 Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist.
Frage von Marco B. • 17.04.2024
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 08.05.2024 Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen vor. Darüber hinaus soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können.
Frage von Björn H. • 16.04.2024
Antwort ausstehend von Peter Boehringer AfD Frage von Björn H. • 16.04.2024
Antwort ausstehend von Tessa Ganserer Bündnis 90/Die Grünen Frage von Christoph H. • 16.04.2024
Antwort von Schahina Gambir Bündnis 90/Die Grünen • 12.06.2024 Die Sonderregelung sieht für den Dienst an der Waffe vor, dass vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleiben soll, wenn ein Änderungsantrag in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall gestellt wird.