Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.
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Wir streben eine deutliche Reduzierung von Tierversuchen, eine verstärkte Kontrolle ihrer Durchführung sowie die verstärkte Förderung von Tierversuchsersatzmethoden an.
Sehr geehrter Herr M.,
Die Ausgestaltung erfolgte und erfolgt unter Miteinbeziehung der anerkannten Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, welche die Gelegenheit erhalten haben, eine Stellungnahme abzugeben. Geäußert haben sich u. a. der dbb und Tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Bundeswehrverband.
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) liegt nicht im direkten Zuständigkeitsbereich des mit dem Gesetzentwurf verfolgten Regelungsvorhabens.
Die Ausgestaltung erfolgte und erfolgt unter Miteinbeziehung der anerkannten Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, welche die Gelegenheit erhalten haben, eine Stellungnahme abzugeben. Geäußert haben sich u. a. der dbb und Tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Bundeswehrverband.