
(...) Grundsätzlich dient die Verbeitragung von Versorgungsbezügen der Stärkung der Beitragsgerechtigkeit und der Solidarität. Eine niedrige Rente bedeutet keineswegs eine entsprechend geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. (...)
(...) Grundsätzlich dient die Verbeitragung von Versorgungsbezügen der Stärkung der Beitragsgerechtigkeit und der Solidarität. Eine niedrige Rente bedeutet keineswegs eine entsprechend geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. (...)
(...) Das Durcheinander geht weiter in dem Moment, wenn es im Alter zur Auszahlung der angesparten Beiträge kommt. Auch hier werden Rentner völlig unterschiedlich behandelt, je nachdem um welche Einkunftsarten es sich handelt. (...)
(...) Die Entscheidung des Bundesgesetzgebers beendete diese Ungleichbehandlung und war sachlich richtig. Sie diente der Finanzstabilität der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, von der insbesondere gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner und damit auch Sie persönlich über den umfassenden solidarischen Versicherungsschutz und ein hohes medizinisches und pflegerisches Versorgungsniveau im Versicherungsfall profitieren. (...)
Sehr geehrter Frau Minter,
bitte wenden Sie sich über das Referat Bürgerangelegenheiten (buergerreferat@bmf.bund.de) an Herrn Minister Dr. Schäuble.
Viele Grüße
Im Auftrag
(...) Zunächst: Die Sozialversicherung ist eine Versicherung und keine Steuer, bei der das Finanzamt mit seinem Überblick über das Gesamtvermögen einer Person, den zu zahlenden Betrag einkommensabhängig (bei Berücksichtigung aller Einkunftsarten) festlegen kann und soll. Die Sozialversicherung in diesem Sinne zu einer steuerlichen Aufgabe zu entwickeln halte ich für den falschen und übrigens bürokratisch sehr aufwendigen Weg zu mehr Gerechtigkeit, wie Sie von Ihnen vermutlich gemeint ist. (...)
Sehr geehrter Herr Burger,