![Hermann Gröhe Portrait von Hermann Gröhe](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/hermann_groehe_153.jpg?itok=7yEeanDE)
Sehr geehrter Herr Konrad,
eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.
Sehr geehrter Herr Konrad,
eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.
(...) Die Blutspendeauswahlkriterien, zu denen auch die Altersgrenze zählen, beruhen auf EU-Vorgaben (zum Nachlesen unter EU-Richtlinie 2004/33/EG). Demnach sind Blutspenden generell ab dem 18. Lebensjahr möglich. (...)
(...) Da das Blutspenden bei uns ab 18 Jahren erlaubt ist, müsste es für die Durchführung einer medizinischen Studie über die Vor- und Nachteile einer Blutspende ab 16 Jahren eine Ausnahmegenehmigung geben. Angesichts der vorhandenen medizinischen Bedenken käme wohl eher eine wissenschaftliche Auswertung bereits vorhandener Studien aus Ländern, in denen eine frühere Spende erlaubt ist, in Betracht. (...)
(...) Bezüglich der Spendemöglichkeiten für Minderjährige stellt sich dies auf einer rechtlichen Ebene jedoch kompliziert dar. Ein genereller Ausschluss von Minderjährigen von der Blutspende besteht eigentlich nicht. (...)
(...) Die Erfahrungen aus den USA haben gezeigt, dass das Risiko von Komplikationen bei oder in Folge einer Blutspende für Minderjährige höher ist als für Erwachsene (http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/32443). Deswegen halte ich es grundsätzlich auch für richtig, dass die rechtliche Regelung in Deutschland eine Blutspende erst ab 18 Jahren vorsieht, würde mich aber neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht verschließen. (...)
Sehr geehrter Herr Bleß,
vielen Dank für Ihre Anfrage.