Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Joachim B. • 25.04.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024
Frage von Stefan Z. • 23.04.2024
Antwort von Gregor Gysi DIE LINKE • 22.05.2024
Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein.
Frage von Florian S. • 21.04.2024
Antwort von Elisabeth Kaiser SPD • 30.05.2024
Zunächst einmal freue ich mich, dass die Betreuungsangebote der Tagesstätte in Gera für Sie persönlich eine Bereicherung sind und Sie sich dort im Austausch mit anderen auch wohlfühlen. Das liegt nicht zuletzt an der wertvollen Arbeit des dortigen Personals.
Frage von Oleg S. • 19.04.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024
Der Begriff des erheblichen Vermögens wurde in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II konkretisiert
Frage von Margarete P. • 17.04.2024
Antwort von Nils Schmid SPD • 19.06.2024
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung. Beide lassen sich nur schwer miteinander vergleichen.
Frage von Annegret L. • 16.04.2024
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD