Ich sehe in der Bezeichnung freiwillig Versicherte keinen Widerspruch. Denn freiwillig bedeutet, dass sich die betroffene Person entschieden hat, freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Werner F. • 19.10.2022
Antwort von Martina Stamm-Fibich SPD • 13.01.2023
Frage von Werner F. • 19.10.2022
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Frage von Werner F. • 19.10.2022
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Frage von Werner F. • 19.10.2022
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Frage von Werner F. • 19.10.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 20.04.2023
Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen
Frage von Ulrike F. • 19.10.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.07.2023
Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.