Frage von Horst E. • 22.06.2023
Antwort ausstehend von Claudia Papst-Dippel parteilos
Der Staat muss mit den Steuern besser haushalten und die Kosten für die Bereitstellung öffentlicher Güter an anderer Stelle im Etat einsparen.
Keine Kosten für die Durchführung von Wandertagen!
Hessen-Forst hat mit dem Landessportbund und dem Volkssportverband eine Vereinbarung geschlossen. Mit einer Jahrespauschale sind alle Aufwendungen abgegolten.
Insgesamt betrachtet sehe ich insofern keinen Widerspruch zwischen den absolut unterstützenswerten Zielen von gemeinnützigen Vereinen, die Wanderveranstaltungen organisieren, und den moderaten Gebühren, die zur Kostendeckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes bei größeren Veranstaltungen erhoben werden.