Frage von Horst E. • 28.06.2023
Antwort von Bijan Kaffenberger SPD • 20.09.2023
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten.