Frage von Avi M. • 13.07.2024
Antwort ausstehend von Franziska Brantner Bündnis 90/Die Grünen
Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.
Der digitale Euro soll eine Alternative zu den vorhandenen digitalen Zahlungs-Optionen (vor allem aus den USA) werden. Das Bargeld wird nicht ersetzt.
Daher möchte ich Sie bitten, diese Frage direkt an das Ministerium zu stellen.
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.