Frage von Sven K. • 04.08.2022
Antwort von Nese Erikli Bündnis 90/Die Grünen • 09.08.2022
Ich hätte mir auch eine bessere Lösung gewünscht. Jetzt müssen wir das Beste aus der Situation machen.
Ich hätte mir auch eine bessere Lösung gewünscht. Jetzt müssen wir das Beste aus der Situation machen.
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
Radiomeldungen zur Warnung vor Blitzern sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Warn-Apps hingegen geben eine direkte Warnung für den Autofahrer vor einer Radarkontrolle.
Die Maskenpflicht dient - wie andere Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie auch - dem Schutz von Leben und Gesundheit durch Verhinderung einer Vielzahl schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe