Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
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Die Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr ist überaus wichtig, geltende zulässige Höchstgeschwindigkeiten dürfen nicht überschritten werden
Generell teile ich Ihre Meinung, dass sich alle Verkehrsteilnehmer*innen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten sollen. Geringere Geschwindigkeiten auf den Straßen begrüße ich im Sinne des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit und des Klimaschutzes.
Unser erstes Anliegen ist: Staatliche Strukturen kritisch hinterfragen und effizienter gestalten. Zweites Anliegen: Schnellerer Bau und gesicherte Finanzierung.
Die Umwandlung in eine gemeinwohlorientierte Infrastruktursparte hängt nicht mittelbar mit Protesten von Bürgerinnen und Bürgern gegen Bahnpläne zusammen.
Mir ist keine Einflussnahme von Hamburger Politikern zur geplanten Neubaustrecke bekannt.