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Lenders
Antwort von Jürgen Lenders
FDP
• 05.07.2024

Die DB Netz AG als Vorhaben-trägerin von Vorhaben des Bedarfsplans Schiene ist nicht frei darin, notwendige Infrastrukturmaßnahmen auf bestimmten Strecken jeweils der für sie unternehmerisch vorteilhaftesten Finanzierung zuzuordnen. Nur dann wäre jedoch der von Ihnen beschriebene Fehlanreiz gegeben.

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