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Dabei entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, in welcher Form und mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Gebiete erschließen können. Meiner Kenntnis nach wird auch das Glasfasernetz im Landkreis Waldshut im „open access“ betrieben, d.h. der offene Nutzungszugang gilt auch für Mitbewerber, die sich dann mit dem Netzbetreiber auf ein Nutzungsentgelt einigen müssen.
Konkret wollen wir die aktuellen Leerrohrbestimmungen und den Mitverlegungsanspruch von Telekommunikationsunternehmen dahingehend modifizieren, dass das wettbewerbsfördernde Potenzial von Open-Access-Modellen genutzt wird (...).
Sorgfalt
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für die mediale Teilhabe und Grundversorgung unerlässlich. Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung sollen erweitert werden.
Sehr geehrter Herr J.,