EU-Parlament - Fragen & Antworten

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Antwort von Nicola Beer
FDP
• 15.01.2024

Das Europäische Parlament hat kein Veto-Recht zu Implementierungsrechtsakten und darf lediglich in Form einer Resolution (Komitologieeinspruch) seine politische Meinung äußern. Da ein solcher Komitologieeinspruch im zuständigen Umwelt-Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat, wurde dieser anschließend nicht im Plenum abgestimmt.

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