Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Constanze Krehl | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Joachim Kuhs | ID | 17 - Bund | Enthalten | |
Sergey Lagodinsky | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Bernd Lange | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Katrin Langensiepen | Grüne/EFA | 17 - Bund | Nicht beteiligt | |
Peter Liese | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Sylvia Limmer | ID | 17 - Bund | Enthalten | |
Norbert Lins | EVP | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Erik Marquardt | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
David McAllister | EVP | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Jörg Meuthen | ID | 1 - Baden-Württemberg | Enthalten | |
Martina Michels | GUE/NGL | 17 - Bund | Nicht beteiligt | |
Marlene Mortler | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Ulrike Müller | RE | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Hannah Neumann | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Norbert Neuser | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Angelika Niebler | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Niklas Nienaß | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Maria Noichl | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Jan-Christoph Oetjen | RE | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Jutta Paulus | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Markus Pieper | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten | |
Dennis Radtke | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Guido Reil | ID | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten | |
Terry Reintke | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt |
Unter der Verstümmelung weiblicher Genitalien versteht man alle Handlungen zur teilweisen oder vollständigen Entfernung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane. Die weiblichen Genitalien werden hierbei bewusst zu nichtmedizinischen Zwecken verändert oder verletzt. Die Genitalverstümmelung hat vor allem in vielen Ländern Afrikas eine lange Tradition und soll die Jungfräulichkeit und Treue der Frau symbolisieren und sicherstellen.
Im Antrag des Parlamentes heißt es, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sei ein grausamer und systematischer Verstoß gegen die Menschenrechte und Ausdruck der geschlechtsspezifischen Ungleichheit. Die Praktik sei weder mit einer Religion noch mit einer Kultur verbunden und gehe häufig mit anderen Problemen, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Ungleichheit stehen, einher. Darunter fielen beispielsweise der mangelnde Zugang von Mädchen zu Bildung und umfassender Sexualerziehung, mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, Zwangsheirat oder Frühverheiratung und der mangelnde Zugang zu guter medizinischer Versorgung. Kritisiert wird zudem die sogenannte „Medikalisierung“, die darin bestehe, dass die Verstümmelung in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung vorgenommen wird. Dies stelle einen gefährlichen Versuch dar, diesen Brauch zu legitimieren und unter Umständen sogar Profit daraus zu schlagen.
Trotz bereits bestehender EU-Übereinkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sei die Anzahl der von weiblicher Genitalverstümmelung gefährdeten und betroffenen Mädchen und Frauen in den letzten Jahren weiter angestiegen. Weltweit sind mindestens 200 Millionen Frauen in 30 Ländern betroffen. Auch in Europa müssten schätzungsweise 600.000 Frauen mit den lebenslangen physischen und psychischen Folgen der Genitalverstümmelung leben.
Um diesen Missstand effektiver zu bekämpfen, fordert der Antrag die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten nun auf, eine Strategie zur weltweiten Einstellung der Genitalverstümmelung zu entwickeln. Diese soll u.a. folgende Maßnahmen beinhalten:
- Im künftigen EU-Haushalt solle die Unterstützung von verschiedenen Projekten und Programmen gewährleistet werde.
- Die Zusammenarbeit mit Drittländern müsse intensiviert werden - so sollen diese dazu bewegt werden, nationale Gesetze zu erlassen, die die Verstümmelung weiblicher Genitalien untersagen.
- Die Kommission solle sicherstellen, dass die Kooperation der EU mit Drittländern entsprechend der Einhaltung von Menschenrechtsklauseln überprüft wird.
- Um Diskrepanzen zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen, sollen zudem EU-weit die gleichen Behandlungsstandards zur Betreuung der Opfer gelten.
Die Abgeordneten riefen außerdem erneut dazu auf, das Übereinkommen von Istanbul - ein Abkommen des Europarats aus dem Jahr 2017 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - von allen Mitgliedsstaaten ratifizieren zu lassen, sodass der Schutz von Frauen und die strafrechtliche Verfolgung der Täter in allen Vertragsstaaten gewährleistet werde. Durch all diese Vorhaben solle ein gesellschaftlicher Wandel eingeleitet und eine Neuordnung der Geschlechterverhältnisse gelingen, sodass die weibliche Genitalverstümmelung endgültig bis zum Jahr 2030 gestoppt werden könne, lautet die Hoffnung des Antrages.
Mit 612 Stimmen dafür, nur 7 Stimmen dagegen und 32 Enthaltungen wurde der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen. Von den deutschen Abgeordneten stimmte lediglich Stefan Berger von der EVP-Fraktion dagegen. Alle deutschen Abgeordneten der ID-Fraktion enthielten sich ihrer Stimme.