Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss ist u.a. zuständig für die Anwendung, Auslegung und Überwachung des Unionsrechts und des Völkerrechts. Außerdem versucht der Ausschuss das Unionsrecht zu vereinfachen und kontrolliert die korrekte Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Zusätzlich klärt er Fragen in den Bereichen Ethik, Umwelthaftung und Eigentumsrecht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf dieser Seite zeigen wir nur die deutschen EU-Abgeordneten.