Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Norbert Lins | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Barbara Lochbihler | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Sabine Lösing | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Bernd Lucke | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Thomas Mann | CDU/CSU (EVP) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
David McAllister | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Gesine Meißner | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Susanne Melior | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Martina Michels | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Ulrike Müller | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Enthalten | |
Norbert Neuser | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Angelika Niebler | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Maria Noichl | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Markus Pieper | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Marcus Pretzell | AfD (ENF) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Gabriele Preuß | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Enthalten | |
Godelieve Quisthoudt-Rowohl | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Felix Reda | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Terry Reintke | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Herbert Reul | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Ulrike Rodust | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Helmut Scholz | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Sven Schulze | CDU/CSU (EVP) | 14 - Sachsen-Anhalt | Dafür gestimmt | |
Joachim Schuster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Andreas Schwab | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt |
Das Europäische Parlament hat dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mehrheitlich zugestimmt. Das stark umstrittene Abkommen wurde mit 408 Ja-Stimmen zu 254 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen angenommen. Vor allem Konservative, Liberale und Sozialdemokraten stimmten für CETA. Zuvor hatten sich 3 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürgern in der Petition „Stop TTIP“ gegen das Handelsabkommen ausgesprochen.
Das Votum des europäischen Parlaments bedeutet allerdings noch keine sichere Durchsetzung des Abkommens. Da es sich hierbei um ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“ handelt, müssen nun noch alle Mitgliedsstaaten der EU einzeln über die Umsetzung von CETA abstimmen. Dies wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Bis dahin wird das Abkommen in großen Teilen bereits ab April vorläufig angewandt.
CETA soll zukünftig die Rahmenbedingungen für einen ökonomischeren Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada bieten sowie einen besseren Zugriff auf die jeweiligen Märkte ermöglichen. Hierbei soll es laut EU-Kommission keine Einschränkungen der europäischen Normen bezüglich des Umweltschutzes, der Arbeitnehmerrechte oder der Lebensmittelstandards geben. Die Verhandlungspartner sprechen vom modernsten Handelsabkommen der Welt.
Die zentralen Kritikpunkte sind die mangelnde Transparenz in den Verhandlungen, die Einschränkung des demokratischen Prozesses sowie die Sorge um die Aufrechterhaltung von bestehenden Standards.
Der Abstimmung voraus gingen der Abschluss der geschlossenen Verhandlungen im Jahr 2014, die offizielle Empfehlung der Europäischen Kommission an den Europäischen Rat, das Abkommen zu bestätigen, aus dem Juli 2016, sowie die erfolgreiche rechtliche Prüfung der Vereinbarungen.
CETA soll mit seinem umfassenden Inhalt die acht separat bestehenden Abkommen zwischen der EU und Kanada ersetzen. Angestrebtes Ziel ist eine positive Auswirkung auf Wachstum und Beschäftigung in den Vertragsstaaten. Laut Schätzungen könnten durch das Ausfuhrvolumen von etwa 1 Milliarde Euro bis zu 14 000 neue Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden.
Allgemein lässt sich die Materie des Abkommens in vier Bereiche einteilen:
- Aufhebung von Zöllen
- Vereinheitlichung von Standards zur Vereinfachung des Handels
- Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
- Investitionsförderung.
Vor allem bei der Investitionsförderung sehen Kritiker einen möglichen Problemherd – Investoren könnten Staaten in Millionenhöhe verklagen oder auch vor Gericht gegen mögliche staatliche Verbote (z.B. ein zukünftiges Fracking-Verbot) vorgehen. Diese Möglichkeit entsteht aus dem Nichtdiskriminierungsprinzip, das die Gleichstellung in- und ausländischer Investoren beim Zugang zum Markt festlegt. Sollten sich Investoren hier ungerecht behandelt fühlen, steht ihnen der Rechtsweg über ein von den Vertragsstaaten ernanntes Gericht offen. Auch im Falle einer Vertragskündigung würden diese Klagerechte außerdem für 20 Jahre bestehen bleiben. In Reaktion auf die vielen Proteste gegen diese Regelung wurden ein Verhaltenskodex formuliert, die staatliche Aufsicht über die Schiedsrichter festgelegt und vollständig transparente Verfahren zugesichert.
Das weitere Verfahren bis zur vollständigen Ratifizierung des Abkommens in der EU ist je nach Staat unterschiedlich. Die Verfassungen aller Staaten bis auf Malta und Großbritannien verlangen ein parlamentarisches Zustimmungsverfahren – hier wird wiederum zwischen einem Ein- (z.B. Dänemark) oder Zweikammernsystem (z.B. Polen) unterschieden. Auch besteht in etwa der Hälfte der EU-Staaten die Möglichkeit eines Referendums. Je nach Verfassung kann dieses entweder durch das Parlament (z.B. Frankreich) oder durch Bürgerpetitionen (z.B. Litauen) eingeleitet werden. In Deutschland müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat über CETA abstimmen.