Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Thomas Händel | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Rebecca Harms | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Martin Häusling | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Hans-Olaf Henkel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Maria Heubuch | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Nadja Hirsch | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Iris Hoffmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Monika Hohlmeier | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Dieter Peter Jahr | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Nicht beteiligt | |
Petra Kammerevert | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Sylvia-Yvonne Kaufmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Ska Keller | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Wolf Klinz | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Dieter-Lebrecht Koch | CDU/CSU (EVP) | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Arndt Kohn | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Bernd Kölmel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | Dagegen gestimmt | ||
Dietmar Köster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Constanze Krehl | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Werner Kuhn | CDU/CSU (EVP) | 8 - Mecklenburg-Vorpommern | Dafür gestimmt | |
Bernd Lange | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Werner Langen | CDU/CSU (EVP) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Jo Leinen | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Peter Liese | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Arne Lietz | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Norbert Lins | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Nicht beteiligt |
Der dem Entschließungsantrag zugrunde liegende Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2016 wurde vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres erstellt. Dieser stellt fest, dass auf vielen Ebenen die Gefahr bestehe, dass grundlegende Menschenrechte missachtet würden. Insbesondere die folgenden Ereignisse seien hierbei mit Sorge zu beobachten:
» Die von Regierungen der Mitgliedsstaaten ergriffenen Schritte zur Untergrabung und Verteufelung der Zivilgesellschaft und regierungsunabhängiger Organisationen. Die EU fordert die Mitgliedsstaaten daher dringend dazu auf, zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen, da sie mit ihrer Tätigkeit oftmals die vom Staat erbrachten Sozialleistungen ergänzten oder Lücken schlössen, die der Staat nicht abdeckt.
» Die in einigen Mitgliedsstaaten festzustellenden Entgleisungen bei der Regierungsführung und die Weigerung dieser Staaten, sich uneingeschränkt an das europäische Recht zu halten, die Gewaltenteilung zu achten, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren und die Vorhersehbarkeit des staatlichen Handelns zu gewährleisten. Dies ziehe die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als Ganzes in Zweifel.
» Dass es im Jahr 2016 vielerorts zu rassistischen und fremdenfeindlichen Reaktionen auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten kam und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen während des Asylverfahrens noch immer einem erhöhten Ausmaß an Diskriminierung, Gewalt und erneuter Traumatisierung ausgesetzt seien.
Es soll dezidiert daran erinnert werden, dass die Rechtsstaatlichkeit Grundvoraussetzung für den Schutz der Grundrechte sei und die Mitgliedsstaaten die endgültige Verantwortung dafür trügen, die Rechte aller Menschen zu schützen, indem sie internationale Menschenrechtsabkommen und ‑konventionen ratifizieren und umsetzten. Der starke Migrationsdruck, dem bestimmte Mitgliedsstaaten seit mehreren Jahren ausgesetzt seien, erfordere europäische Solidarität im Hinblick auf die Schaffung geeigneter Aufnahmestrukturen für die Ärmsten und Schutzbedürftigsten.
Unter dem Eindruck einer ununterbrochenen Welle von Terroranschlägen in der gesamten Europäischen Union habe sich ein generelles Misstrauen gegen Migranten und Unionsbürger muslimischen Glaubens entwickelt. Einige Parteien nutzten dieses Misstrauen aus und bedienten sich einer Rhetorik, die den Rückzug auf die eigene Identität und den Hass gegen Andere verkörpere. Der systematische Rückgriff auf den Ausnahmezustand und außerordentliche gerichtliche und Verwaltungsmaßnahmen sowie Grenzkontrollen gegenüber Terroristen funktionierte aber nicht, da die Verursacher von Anschlägen bisher häufig in den Mitgliedsstaaten der Union langfristig aufenthaltsberechtigte Personen und sogar Bürger seien.
Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Entwicklung neuer Medienarten Hassreden im Internet erleichtere. Nach Auffassung des Europarates bedürfe es weiterer Beratungen und Maßnahmen in Bezug auf eine einschlägige Regelung und neue Vorgehensweisen zur Bekämpfung solcher Tiraden.