Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verbessern

Der Vorschlag des EU-Parlaments für eine Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit fordert die EU-Kommission auf, verschiedene Änderungen hinsichtlich einer verbesserten Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit an der bisherigen Verordnung vorzunehmen.

50% der MdEP stimmten dem Vorschlag zu, somit wurde er angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten die Mitglieder der EVP- und der EKR-Fraktion dem Vorschlag zu, dagegen waren die Abgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen. Enthalten hat sich ein deutscher Abgeordneter.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
1
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Barbara LochbihlerBarbara LochbihlerDIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine LösingSabine LösingDIE LINKE (GUE/NGL)17 - Bundesliste Nicht beteiligt
Bernd LuckeBernd LuckeALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Thomas MannThomas MannCDU/CSU (EVP)7 - Hessen Dafür gestimmt
Portrait von David McAllisterDavid McAllisterCDU/CSU (EVP)9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Gesine MeißnerGesine MeißnerFDP/FREIE WÄHLER (ALDE)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Susanne MeliorSusanne MeliorSPD (S&D)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg MeuthenJörg MeuthenAfD (EFDD)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Martina MichelsMartina MichelsDIE LINKE (GUE/NGL)17 - Bundesliste Nicht beteiligt
Ulrike MüllerUlrike MüllerFDP/FREIE WÄHLER (ALDE)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Norbert NeuserNorbert NeuserSPD (S&D)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika NieblerAngelika NieblerCDU/CSU (EVP)2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Maria NoichlMaria NoichlSPD (S&D)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Markus PieperMarkus PieperCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Marcus PretzellMarcus PretzellAfD (ENF)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele PreußGabriele PreußSPD (S&D)17 - Bundesliste Nicht beteiligt
Portrait von Godelieve Quisthoudt-RowohlGodelieve Quisthoudt-RowohlCDU/CSU (EVP)9 - Niedersachsen Nicht beteiligt
Portrait von Dennis RadtkeDennis RadtkeCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Dagegen gestimmt
Portrait von Felix RedaFelix RedaDIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Terry ReintkeTerry ReintkeDIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike RodustUlrike RodustSPD (S&D)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Martin SchirdewanMartin SchirdewanDIE LINKE (GUE/NGL)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Helmut ScholzHelmut ScholzDIE LINKE (GUE/NGL)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Sven SchulzeSven SchulzeCDU/CSU (EVP)14 - Sachsen-Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Joachim SchusterJoachim SchusterSPD (S&D)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt

Der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa liegen vier Grundprinzipien zugrunde:

  1. Für jede Person gilt jeweils der Schutz des Sozialsystems von einem Land und die Beitragszahlung an ein Land.
  2. Gleichbehandlung, bzw. Nichtdiskriminierung (Art. 4 und 5 der Verordnung)
  3. Versicherungs-, Erwerbs- oder Wohnzeiten in anderen Ländern aus früheren Jahren werden, falls nötig, berücksichtigt.
  4. Der Anspruch auf Geldleistungen von einem bestimmten Land bleibt bestehen, auch wenn eine Person in einem anderen Land lebt ("Exportierbarkeit").

Dieser Politikbereich der Europäischen Union zielt darauf ab, dass die Sozialsysteme der verschiedenen Nationen miteinander koordiniert werden.
Mit dem Vorschlag des EU-Parlaments für eine Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird die EU-Kommission aufgefordert, verschiedene Änderungen, hinsichtlich einer verbesserten Koordinierung der Leistungen für mobile Personen1, an der bisherigen Verordnung vorzunehmen.

Diese Änderungen beinhalten unter anderem, den Zeitraum für den sogenannten "Export" von Geldleistungen für Arbeitssuchende von mindestens drei auf mindestens sechs Monate zu erhöhen. Grenzgänger*innen2 sollen außerdem zukünftig wählen können, ob sie die Arbeitslosenleistungen von ihrem Wohnmitgliedstaat oder dem Mitgliedstaat der letzten Erwerbstätigkeit beziehen wollen. Des weiteren sollen Vorschriften zur Rechtsklarheit und Transparenz von Pflegeleistungen geschaffen werden.


50% der MdEP stimmten dem Vorschlag zu, somit wurde er knapp angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten die Mitglieder der EVP- und der EKR-Fraktion dem Vorschlag zu, dagegen waren die Abgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen.

Mit der Zustimmung der Abgeordneten im Europäischen Parlament wurden die vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Im nächsten Schritt wird die Kommission die Verordnung dementsprechend ändern und in geltendes Recht verwandeln.


1Mobile Personen: Urlauber*innen, Grenzgänger*innen, Ruheständler*innen und Arbeitssuchende

2Grenzgänger*innen: Personen, die in einem EU-Land arbeiten, jedoch in einem anderen leben