Ich kandidiere für die SPD, bitte wenden Sie sich dazu an die Grünen
All das ist längst nicht mehr notwendig, weshalb wir der Verlängerung erneut nicht zugestimmt haben
wie Ihnen vielleicht bekannt sein dürfte, bin ich kein Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Daher kann ich auch über das von Ihnen angeführte Gesetz nicht abstimmen.
Mit der vierten Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben wir den Ländern verlässliche, rechtssichere Instrumente an die Hand gegeben, um die für das jeweilige Land erforderlichen Schutzmaßnahmen erlassen zu können.
Eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde und ein Präferenzwahlsystem halte ich nicht für den richtigen Weg.
Als bürgernahe Abgeordnete und Kommunalpolitikerin habe ich den Anspruch, auch ohne Zwischenvermittler ansprechbar und erreichbar zu sein.