Bundestag Wahl 2005 - Fragen & Antworten

Frage von Jan-Holger M. • 16.09.2005
Portrait von Carsten Müller
Antwort von Carsten Müller
CDU
• 16.09.2005

Die Befestigung von Plakaten an Bäumen ist nur unter der Auflage gestattet, dass dies mit Kunsstoff-Kabelbindern oder Band erfolgt. Diese Vorgabe hat die CDU in Braunschweig im Gegensatz zu anderen Parteien beachtet, die erlaubniswidrig auf z. T.

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