Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Joe WeingartenJoe WeingartenSPD201 - Kreuznach Nicht beteiligt
Portrait von Anja WeisgerberAnja WeisgerberCDU/CSU250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Saskia WeishauptSaskia WeishauptBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Maria-Lena WeissMaria-Lena WeissCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dafür gestimmt
Stefan WenzelStefan WenzelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29 - Cuxhaven - Stade II Nicht beteiligt
Lena WernerLena WernerSPD202 - Bitburg Nicht beteiligt
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Enthalten
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dafür gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Enthalten
Portrait von Klaus WienerKlaus WienerCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Tobias WinklerTobias WinklerCDU/CSU243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Tina WinklmannTina WinklmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD299 - Homburg Enthalten
Portrait von Volker WissingVolker WissingFDP211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Janine WisslerJanine WisslerDIE LINKE.182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe Wittfraktionslos9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Mechthilde WittmannMechthilde WittmannCDU/CSU256 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Profilbild von Dr. Herbert WollmannHerbert WollmannSPD66 - Altmark Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.