Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Enthalten
Portrait von Anne KönigAnne KönigCDU/CSU126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Enthalten
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.Chantal KopfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE.71 - Anhalt Nicht beteiligt
Simona KoßSimona KoßSPD59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Enthalten
Portrait von Laura KraftLaura KraftBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN148 - Siegen-Wittgenstein Nicht beteiligt
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Enthalten
Portrait von Philip KrämerPhilip KrämerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN187 - Odenwald Nicht beteiligt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Dunja KreiserDunja KreiserSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Nicht beteiligt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Martin KröberMartin KröberSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael KruseMichael KruseFDP Dafür gestimmt
Portrait von Tilman KubanTilman KubanCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.