Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Susanne HierlSusanne HierlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Nicht beteiligt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Enthalten
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HoffmannBettina HoffmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Christoph HoffmannChristoph HoffmannFDP282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Enthalten
Portrait von Bruno HönelBruno HönelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Franziska HoppermannFranziska HoppermannCDU/CSU22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Jasmina HostertJasmina HostertSPD260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes Huberfraktionslos214 - Freising Enthalten
Frontales Foto von Verena HubertzVerena HubertzSPD203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Markus HümpferMarkus HümpferSPD250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE.87 - Aachen I Dafür gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Gerrit HuyGerrit HuyAfD226 - Weilheim Enthalten
Portrait von Olaf in der BeekOlaf in der BeekFDP140 - Bochum I Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.