Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emilia FesterEmilia FesterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Sebastian FiedlerSebastian FiedlerSPD118 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
ProfilbildDaniel FöstFDP217 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Nicht beteiligt
Portrait von Thorsten FreiThorsten FreiCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Fabian FunkeFabian FunkeSPD158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Maximilian Funke-KaiserMaximilian Funke-KaiserFDP Dafür gestimmt
Portrait von Ingo GädechensIngo GädechensCDU/CSU9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Schahina GambirSchahina GambirBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Tessa GansererTessa GansererBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Martin Gassner-HerzMartin Gassner-HerzFDP284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias GastelMatthias GastelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD Nicht beteiligt
Portrait von Manuel GavaManuel GavaSPD39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU211 - Südpfalz Nicht beteiligt
Porträtfoto von Kai Gehring MdBKai GehringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Jonas GeisslerJonas GeisslerCDU/CSU238 - Coburg Dafür gestimmt
Foto von Stefan Gelbhaar, MdBStefan GelbhaarBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Michael GerdesMichael GerdesSPD125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.