Im Jahr 2014 haben die Staats- und Regierungschefs der NATO Ziele für ihre Verteidigungsaufgaben festgelegt. Darunter auch das sogenannte "Zwei-Prozent-Rüstungsziel", das darauf abzielt, dass bis spätestens 2024 alle Mitgliedstaaten zwei Prozent ihres Bruttoinlandprodukts für Rüstung und Militär abgeben.
Nun hat die Fraktion Die Linke einen Antrag eingereicht, dieses Ziel der NATO abzulehnen. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu dem Beschluss der NATO öffentlich, und im NATO-Rat gegenüber den NATO-Partnern, zurückzuziehen. Begründet wird dieser Beschluss mit folgenden Punkten:
Nach Schätzungen würde sich für Deutschland (je nach Entwicklung der Wirtschaftsleistung) daraus die politische Selbstverpflichtung ergeben, pro Jahr bis zu zwischen 70 und 80 Mrd. Euro für militärische Zwecke auszugeben
Das könnte womöglich zu einer Verdoppelung der Militärausgaben Deutschlands bis 2024 führen
Die deutschen Militärausgaben würden die höchsten auf dem europäischen Kontinent werden
Der Antrag wurde mit einer eindeutigen Mehrheit abgelehnt.
Henning Otte (CDU/CSU) erklärt, dass die NATO dazu beitrage Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Dies zeige sich beispielsweise auch in der Irak-Mission im Kampf gegen den Islamischen Staat.
Heike Hänsel (DIE LINKE) betont, dass Außenminister Heiko Maas erklärt habe, sich für Abrüstung und Rüstungskontrolle einzusetzen. Die SPD hatte sich zuvor gegen den Gesetzentwurf der LINKEN entschieden. Hänsel erklärt zudem die Wichtigkeit der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die bis 2030 geschafft werden sollen.
Weiterführende Links:
- Antrag der Fraktion Die Linke
- Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses
- Zwei-Prozent-Rüstungsziel der NATO - welt.de
- Beschlussempfehlung - Was ist das eigentlich?
- Plenardebatte im Bundestag
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Fraktions-Antrag der Linken eine klare Mehrheit mit Nein gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da CDU/CSU und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU und SPD hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linken-Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Fraktions-Antrag.