Weiterführung des Bundeswehreinsatzes im Irak

Mit dem Weiterführen des bereits laufenden Bundeswehreinsatzes im Irak soll das erneute Erstarken des islamischen Staates verhindert und die Versöhnung der Konfliktparteien Irak und Syrien gefördert werden.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion der FDP stimmten der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu. Der Antrag der Bundesregierung wurde somit angenommen. Die Fraktionen Bündnis 90/DieGrünen, Die LINKE und die AfD stimmten einstimmig gegen den Einsatz. Auch neun SPD-Fraktionsmitglieder, darunter Dirk Heidenblut und Cansel Kiziltepe stellten sich gegen den den Antrag. Ebenso Dr. Wieland Schinnenburg als einziges Mitglied der Fraktion FDP.

 

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Dafür gestimmt
430
Dagegen gestimmt
209
Enthalten
6
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.

Der Hintergrund des Einsatzes ist, dass die Bekämpfung des IS durch die Covid-19-Pandemie eine noch größere Herausforderung für die im Irak stationierten deutschen Truppen darstellt.

Die Unterstützung der Bundeswehr geht an den Irak, die internationale Anti-IS-Koalition und regionalen Partner, um sie in ihrem Kampf gegen die Terrrororganisation auf dem gesamten irakischen Hoheitsgebiet zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt unter dem Gebot der Selbstverteidigung, da die Sicherheit Deutschlands durch eine geringere Terrorgefahr bestärkt werden soll. Bis spätestens zum 31. Januar 2022 sollen die Soldaten, deren Höchstanzahl 500 Einheiten beträgt, laut Beschluss im Kriesengebiet stationiert werden.

Die Aufgaben der Soldaten ergeben sich im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition und des NATO-Engagements im Irak. Dazu zählen die Unterstützung in Form von rein militärischer Gewalt sowie eine diplomatische Beratungsfunktion gegenüber irakischer Regierungsinstitutionen und multinationalen Verbündeter. Auch die Gewaltausübung unterliegt dabei ausdrücklich der Selbstverteidigung und umfasst dabei vor allem den Schutz eigener Kräfte und anderer Partner im Kampf gegen den IS, lässt aber auch den Spielraum der Nothilfe. Die kalkulierten Gesamtkosten des Einsatzes betragen sich auf etwa 116 Millionen Euro, welche sich auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 verteilen.

Der Antrag wurde mit 430 Stimmen angenommen, welche ausschließlich aus den Parteien CDU/CSU, SPD und FDP kamen. Auffällig war, dass sich neun SPD-Mitglieder trotz des Fraktionszwanges gegen den Entschluss stellten. Ebenso Dr. Wieland Schinnenburg, ein Mitglied der Fraktion FDP.