Die Bundesregierung beruft sich bei ihrem Antrag auf das Schutzmandat der Vereinten Nationen und das System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Die Zivilbevölkerung müsse vor der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Regierungs- und Oppositionsgruppen geschützt werden. Südsudan stehe aufgrund des andauernden Konfliktes vor massiven Herausforderungen, denen sich das Land nicht ohne Unterstützung der internationalen Gemeinschaft stellen könne, heißt es im Antrag. Die Friedensmission UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) gründet sich auf die Resolutionen 1996 (2011) und 2392 (2017).
Ziel der UNMISS sei es, die Zivilbevölkerung zu schützen und ein sicheres Umfeld für freiwillig zurückgekehrte Binnengeflüchtete zu schaffen. Außerdem sollen die Menschen- und Völkerrechte beobachtet und Bericht erstattet werden. Ein weiterer Bestandteil ist die Schaffung von Grundlagen zur humanitären Hilfe und für die Bewegungsfreiheit von VN-Personal. Die Durchführung des 2015 geschlossenen Friedensabkommens ist ebenso ein Ziel der Mission.
Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten können bis zum 31. März 2022 nach Südsudan entsandt werden.