Die Bundesregierung fordert mit ihrem Antrag eine weitere Beteiligung der Bundeswehr an der "Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)". Die Beschlussvorlage des federführenden Auswärtigen Ausschusses empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen.
Begründet wird der Einsatz unter anderem mit den andauernden Spannungen im Land. So werde die Lage in Mali von zwei Spannungsfeldern bestimmt - "einem andauerenden, separatischen motivierten Konflikt der sogenannten Tuareg-Gruppierungen im Norden des Landes und sozial und ethish aufgeladenen Auseinandersetzungen im Zentrum, deren häufig Konflikte um Ressorucen zugrunde liegen". Die Sicherheitslage habe sich auch wegen terroristischer Aktivitäten in den Jahren 2019/2020 verschlechtert. Die Mission diene insbesondere der Ünterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommen von Algier (ENG) sowie der Wiederherstellung von Staatlichkeit und dem Schutz der Bevölkerung.
Völker- und verfassungsrechtlich liegen dem Einsatz mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zugrunde, jüngst die Resolution 2480 (2019). Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegen-seitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Ein Einsatz im Rahmen der MINUSMA-Mission sei nur möglich, solange die Ermächtigungen der Sicherheitsresolutionen der Vereinten Nationen gültig sind, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2021. Eingesetzt werden insgesamt bis zu 1100 Soldat:innen. Die Personalgrenze darf in Rahmen der Verlegung oder von Kontingentwechseln sowie in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. Die Kosten des Einsatzes betragen voraussichtlich insgesamt rund 322,5 Millionen Euro.
Zu den Aufgaben der Soldat:innen gehören unter anderem Führungs- und Beratungsaufgaben sowie der Schutz von Zivilpersonen. Auch die Bereitstellung einer Aufklärungseinheit mit Objektschutz- und Aufklärungskräften ist Teil der Mission. Im Rahmen des Mandates der Vereienten Nationen ist auch eine Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali und der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten möglich.
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten der Verlängerung ebenso zu wie die Grüne- und FDP-Fraktion. Damit wurde der Antrag angenommen. Die AfD- und Linksfraktion votierte geschlossen gegen den Antrag. Bei den Grünen kam es zu drei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Reginald Hanke (FDP) und Michael Leutert (Die Linke) enthielten sich ebenfalls ihrer Stimme.
Der Bundestag stimmte heute auch über die weitere Beteiligung an der EU-Mission "EUTM" in Mali ab. Die Ergebnisse finden Sie hier.
Frühere Mandatsverlängerungen:
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA 2019/2020)
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA 2018/2019)