Die Bundesregierung beruft sich bei ihrem Antrag auf das Schutzmandat der Vereinten Nationen und das System gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Die Zivilbevölkerung müsse vor der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Regierungs- und Oppositionsgruppen geschützt werden. Südsudan steht aufgrund des andauernden Konfliktes vor massiven Herausforderungen, denen sich das Land nicht ohne Unterstützung der internationalen Gemeinschaft stellen könne, heißt es in dem Antrag. Die Friedensmission der UNO UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) gründet auf der Resolution 1996.
Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten können im Zeitraum zwischen dem 01.01. und dem 31.03.2018 nach Südsudan entsandt werden. Die einsatzbedingten Zusatzkosten für die Fortsetzung der Mission belaufen sich auf 0,3 Millionen Euro.
Konkret fallen der Bundeswehr folgende Aufgaben zu:
- Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben
- Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung der Truppen
Für den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und AfD. Kathrin Vogler (Linke) kritisierte den Einsatz von Soldaten in dem Krisengebiet. Man solle lieber zivigesellschaftliche Organisationen vot Ort unterstützen. Die Linke, zwei Abgeordnete AfD der sowie je ein Abgeordneter der SPD und der Grünen stimmten gegen den Antrag.