Mobilisierung von Bauland

Der Änderungsantrag der Fraktion B90/GRÜNE fordert eine Änderung des im März 2018 verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes.  Das Baulandmobilisierungsgesetz soll Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen. Die Eigenmächtigkeit der Kommunen im Bauplanungsrecht soll noch weitreichender ausgeweitet werden. Neben der Fraktion B90/GRÜNE legten auch die AfD und die FDP Änderungsanträge vor. Über diese wurden jedoch nicht namentlich abgestimmt.

Die Fraktionen DIE LINKE und B90/GRÜNE stimmten  für den Antrag, während CDU/CSU, SPD und AfD mit nein stimmten. Die Fraktion FDP enthielt sich.

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Dafür gestimmt
114
Dagegen gestimmt
431
Enthalten
66
Nicht beteiligt
98
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Während der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes forderten die Grünen mehr Eindeutigkeit und Einhaltungspflicht der neuen Beschlüsse. Das Gesetz der Bundesregierung sei zwar bereits eine Grundlage, bedarf aber noch einiger Änderungen, damit die Kommunen eine ernstzunehmende Eigenständigkeit aufbauen können. Kritisiert wird vor allem, dass im Bereich Bauen im Außenbereich weder Bürgerbeteiligung noch Umweltsverträglichkeitsprüfung oder Ausgleichsflächen eingebracht wurden. Dies seien aber essentielle Punkte, um ein Nachhaltiges Bauland zu kreieren, welches mit den Flächennutzungsplänen gestaltet wird. Durch die fehlenden Kriterien könnten aber eben diese Pläne ganz einfach umgangen werden. Die Ziele der Flächenreduktion bis 2030 können laut der Fraktion B90/GRÜNE mit dem Gesetz der Bundesregierung nicht eingehalten werden.

Die Fraktionen DIE LINKE und B90/GRÜNE stimmten  für den Antrag, während CDU/CSU, SPD und AfD mit nein stimmten. Die Fraktion FDP enthielt sich.